ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN STUDY VISITS UND INSTITUTIONAL VISITS
- Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldungen zu Study Visits oder Institutional Visits von ELSA-Düsseldorf e.V. (nachfolgend: „Veranstaltungen“) werden in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern sie vollständig ausgefüllt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mitglieder grundsätzlich und nach Ermessen des Vorstandes Vorzug gegenüber Nicht-Mitgliedern genießen. Ist die begrenzte Teilnehmerzahl bereits belegt, bestehet keine weitere Möglichkeit der Anmeldung mehr. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das von ELSA-Düsseldorf e.V. bereitsgestellte Formular (oft: Google Forms). Die Anmeldung stellt dabei das Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von ELSA-Düsseldorf e.V. gegenüber dem Antragenden per E-Mail schriftlich bestätigt worden ist.
- Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmerbeitrag wird eine Woche nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung von dem in der Ermächtigung zum Einzug des Teilnehmerbeitrages mittels Lastschrift genannten oder nach Durchführung der Veranstaltungen vom Konto eingezogen. Die schriftliche Bestätigung der Anmeldung gilt als Rechnung. Der Teilnehmer ist dazu berechtigt eine ordentliche Rechnung beim Vorstand für Finanzen (treasurer@elsa-duesseldorf.de) anzufordern.
- Leistungen
Der Teilnahmevertrag umfasst folgenden Leistungen seitens ELSA-Düsseldorf e.V. üblicherweise:
- die Teilnahme am vom ELSA-Düsseldorf e.V. organisierten akademischen Rahmenprogramm (inklusive etwaiger Eintrittsgelder);
- die Unterkunftskosten;
- bei Inlandsfahrten, die Reisekosten.
Der Teilnahmevertrags umfasst insbesondere nicht die Teilnahme an etwaigen nicht-akademischen sozialen Programmpunkten. Sonstige Kosten sind demnach vom Teilnehmenden selbst zu tragen. Bei Nichtteilnahme werden etwaige Eintrittsgelder nicht zurückerstattet.
- Mindestteilnehmerzahl
ELSA-Düsseldorf e.V. kann vom Teilnahmevertrag bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltungen zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem:der Teilnehmer:in bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zugegangen sein. Der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag wird im vollen Umfang erstattet.
- Rücktritt
Der Rücktritt von Veranstaltungen muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ELSA-Düsseldorf e.V. Tritt ein:e Teilnehmer:in vom Teilnahmevertrag zurück oder aber tritt er:sie, ohne vom Teilnahmevertrag zurückzutreten, die Veranstaltungen nicht an, kann ELSA-Düsseldorf e.V. eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungsleistungen sowie für seine Aufwendungen verlangen:
- bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Teilnehmerbeitrags
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Teilnehmerbeitrags
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem:der Teilnehmer:in bleibt es freigestellt nachzuweisen, dass der Aufwand von ELSA-Düsseldorf e.V. geringer ausfällt als die angegebenen Pauschalsätze.
- Ersatzperson
Bis 14 Tage vor Beginn der Studienfahrt kann sich ein:e Teilnehmer:in nach Rücksprache mit dem Vorstand für Seminare und Konferenzen (vpsc@elsa-duesseldorf.de) durch eine dritte Person ersetzen lassen. Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen, z.B. für die Änderung von namensgebundenen Programmprunkten, die von der Ersatzperson zu tragen sind.
- Ausschluss von Veranstaltungen
ELSA-Düsseldorf e.V. behält sich das Recht vor, den:die Teilnehmer:in von zukünftigen Fahrten auszuschließen, sofern diese/r grob fahrlässig oder vorsätzlich die Interessen der Vereinigung verletzt. Dies liegt insbesondere bei
- übergriffigem Verhalten,
- rassistischen, sexistischen oder anderer diskriminierenden Äußerungen,
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Ansehens der Vereinigung, oder
- anderen vergleichbaren Handlungen
vor.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden unter Beruücksichtigung von Treu und Glauben durch rechtswirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Bei Fragen zu den Teilnahmebedingungen sowie zu sonstigen Informationen kannst du dich jederzeit per E-Mail an die:den Vizepräsident:in (secgen@elsa-duesseldorf.de) wenden.